Das Deutsche Institut für Verbraucherschutz engagiert sich aktiv für die Entwicklung und Umsetzung von Prüf- und Qualitätsstandards, die Unternehmen und Verbrauchern gleichermaßen zugutekommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit agiert das Institut als unabhängige Einrichtung und erbringt seine Leistungen auf Grundlage privatrechtlicher Prinzipien. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Behörde oder staatliche Stelle; vielmehr versteht sich das Institut als privatwirtschaftlich organisierter Akteur mit einem starken gemeinwohlorientierten Anspruch. In diesem Zusammenhang weist das Institut darauf hin, dass es keine Funktionen wahrnimmt, die üblicherweise mit staatlichen oder hoheitlichen Behörden, wie beispielsweise Bundesamtsstellen, assoziiert werden.