Energie-Werbeflyer, Rechnung und Taschenrechner als Symbol für gemeldete Preiswerbung
Abzocke & Betrug

EnergieDirekt24 AG: Verbraucher meldet irreführende Preiswerbung

Ein Verbraucher meldet, dass bei EnergieDirekt24 AG der beworbene Strom- und Gastarifpreis nicht eingehalten wurde. Statt 28 Cent wurden 34 Cent berechnet. Das IfV informiert neutral.

Stand: 2. März 2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Verbraucher meldet, dass ein beworbener Energiepreis später deutlich höher abgerechnet wurde.

  • Im geschilderten Fall sollen statt 17 Cent pro kWh am Ende 34 Cent berechnet worden sein.

  • Verbraucher sollten Preisgarantien, Vertragsbedingungen und Abrechnungen besonders genau prüfen.

Dem Deutschen Institut für Verbraucherschutz (IfV) wurde von einem Verbraucher mitgeteilt, dass er bei der EnergieDirekt24 AG einen Strom- und Gastarif abgeschlossen hat, der auf der Website mit einem garantierten Preis von 28 Cent pro kWh beworben wurde. Nach der ersten Abrechnung sei jedoch ein höherer Preis berechnet worden.

Was wurde gemeldet?

Nach Angaben des Verbrauchers habe er den Tarif „Komfort Plus“ auf der Grundlage der Werbung gewählt, die einen Preis von 28 Cent pro kWh garantierte. In der ersten Abrechnungsperiode wurden ihm jedoch 34 Cent pro kWh in Rechnung gestellt. Auf Nachfrage bei EnergieDirekt24 AG sei ihm mitgeteilt worden, dass der beworbene Preis nur für die ersten 100 Kilowattstunden gelte. Zudem beziehe sich die Preisgarantie laut Kleingedrucktem lediglich auf den Grundpreis, nicht auf den Arbeitspreis. Diese Einschränkungen seien auf der Website nicht ausreichend erkennbar gewesen. Der Verbraucher fühle sich dadurch getäuscht.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Solche Fälle zeigen, dass bei der Auswahl von Energieprodukten besondere Sorgfalt geboten ist. Verbraucher sollten stets die vollständigen Vertragsbedingungen prüfen, insbesondere ob Preisangaben an spezifische Bedingungen geknüpft sind. Werbeaussagen zum Preis sind oft durch Einschränkungen oder Fußnoten ergänzt. Es empfiehlt sich, diese genau zu lesen und bei Unklarheiten direkt beim Anbieter nachzufragen. Bei Vertragsabschluss haben Verbraucher zudem ein Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage beträgt.

Hinweis

Dieser Artikel basiert auf einer Verbrauchermeldung. Das Institut hat das Produkt oder die Dienstleistung nicht selbst getestet. Wir geben die Information weiter, um Transparenz zu schaffen, ohne das Unternehmen zu bewerten oder zu verurteilen.

Prüfung und Zertifizierung

Die EnergieDirekt24 AG wurde bisher nicht durch das IfV geprüft. Das Unternehmen hat jederzeit die Möglichkeit, eine Prüfung ihrer Produkte und Dienstleistungen zu beantragen. Nach einer erfolgreichen Prüfung kann das IfV ein Prüfsiegel verleihen. In diesem Fall würde der vorliegende Artikel aktualisiert und auf die Zertifizierung hingewiesen.

Häufige Fragen zum Thema

Antworten auf Suchfragen, die Leser rund um den Inhalt dieses Beitrags häufig stellen.

Hat das IfV das Produkt selbst getestet?
Nein. Diese Information basiert auf einer Meldung eines Verbrauchers. Das Institut hat den Strom- und Gastarif der EnergieDirekt24 AG nicht selbst unter die Lupe genommen.
Kann das Unternehmen ein Prüfsiegel erhalten?
Ja. Jedes Unternehmen kann eine Prüfung durch das Institut beantragen. Nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung wird das Produkt oder die Dienstleistung mit dem IfV-Prüfsiegel ausgezeichnet.
Was kann ich als Verbraucher tun, wenn ich ähnliche Erfahrungen gemacht habe?
Verbraucher können sich direkt an den Anbieter wenden, um Klärung zu suchen. Bei anhaltenden Problemen stehen Verbraucherzentralen oder die Rechtsberatung zur Verfügung. Zudem können Erfahrungen dem Deutschen Institut für Verbraucherschutz gemeldet werden, um andere Verbraucher zu informieren.
Wie kann ich eine Verbrauchermeldung einreichen?
Sie können Ihre Erfahrungen über das Kontaktformular auf unserer Website oder per E-Mail an das IfV senden. Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst detailliert und fügen Sie unterstützende Unterlagen bei.

Stand: 2. März 2026

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