Das Wichtigste in Kürze:
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Bei der Fitness-App FitTracker Pro wurden rund zwei Millionen Nutzerdaten offengelegt.
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Betroffen sind unter anderem Kontodaten, Zugangsdaten und sensible Gesundheitsinformationen.
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Wegen der Gesundheitsdaten ist der Vorfall datenschutzrechtlich besonders brisant.
Sicherheitsforscher haben ein schwerwiegendes Datenleck bei der Fitness-App „FitTracker Pro” aufgedeckt. Über eine ungesicherte Datenbank waren persönliche Daten von mehr als 2 Millionen Nutzern frei im Internet zugänglich.
Welche Daten sind betroffen?
- E-Mail-Adressen und Benutzernamen
- Gehashte Passwörter (teilweise mit veraltetem MD5-Verfahren)
- Geburtsdaten und Geschlecht
- Gesundheitsdaten: Gewicht, Körpergröße, Trainingsdaten
- GPS-Standortdaten von Laufstrecken
Besondere Brisanz durch Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten gelten nach der DSGVO als besonders schützenswert (Art. 9 DSGVO). Ihre Offenlegung kann für Betroffene weitreichende Folgen haben: Betrüger können solche Informationen etwa für gezieltes Phishing, Identitätsmissbrauch oder Profilbildung verwenden.
Was sollten Betroffene tun?
- Passwort sofort ändern, bei FitTracker Pro und allen Diensten, bei denen dasselbe Passwort verwendet wird
- Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, wo möglich
- Kontobewegungen prüfen, besonders bei verknüpften Zahlungsmethoden
- Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO geltend machen, um zu erfahren, welche Daten betroffen sind
So senken Sie das Risiko
Nutzen Sie für jeden Online-Dienst ein eigenes, starkes Passwort und verwalten Sie diese Zugangsdaten am besten mit einem Passwortmanager. Prüfen Sie außerdem regelmäßig auf haveibeenpwned.com, ob Ihre E-Mail-Adresse in bekannten Datenlecks aufgetaucht ist.
Häufige Fragen zum Thema
Antworten auf Suchfragen, die Leser rund um den Inhalt dieses Beitrags häufig stellen.
Was tun nach einem Datenleck bei einer Fitness-App?
Welche Folgen kann ein Fitness-App-Datenleck haben?
Warum sind Gesundheitsdaten bei einem Datenleck besonders kritisch?
Kann man vom App-Anbieter Auskunft über betroffene Daten verlangen?
Stand: 26. Februar 2026


