Pharmakovigilanz für Tierarzneimittel - Was ändert sich ab 2022 durch die EU TAM VO 2019/6?

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Pharmakovigilanz für Tierarzneimittel - Was ändert sich ab 2022 durch die EU TAM VO 2019/6?
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Online-Veranstaltung

Pharmakovigilanz für Tierarzneimittel - Was ändert sich ab 2022 durch die EU TAM VO 2019/6?

Online Informationsveranstaltung

Beginn

15. Dezember 2021

08:00 Uhr

Ende

15. Dezember 2021

15:00 Uhr

Ablauf

1 Tag

09:00 - 16:00 Uhr

Über diese Veranstaltung

Durch die neue EU TAM VO 2019/06 ändert sich die Gesetzeslage in Europa und Deutschland grundlegend. In Deutschland sind die Tierarzneimittel dann nicht mehr Bestandteil des Arzneimittelgesetzes, sondern werden neben der EU TAM VO durch das neue Tierarzneimittelgesetz geregelt. Es kommen neue Pflichten auf Zulassungsinhaber zu, dafür fallen andere Verfahren weg.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Änderungen darzulegen, die sich im Bereich der Pharmakovigilanz durch die Anwendung der EU TAM VO ab dem 28.01.2022 ergeben, und diese Änderungen aus Sicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörden dem aktuellen Stand entsprechend zu erläutern.

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pharmazeutischen Unternehmen mit Zulassungen von Tierarzneimitteln inklusive Homöopathika in Deutschland, die im Bereich Pharmakovigilanz arbeiten. Die Veranstaltung ist auf Deutsch.

Hinweis: Die Informationsveranstaltung findet als Onlineveranstaltung (WebEx) statt.

Es ist eine Anmeldung vorab erforderlich. Anmeldeschluss ist der 3. Dezember 2021.

Weitere Informationen: www.bvl.bund.de/pharmakovigilanz2022

Veranstaltungsdetails

Ort

Online Informationsveranstaltung

Datum

15. Dezember 2021

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Quelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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